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Erfurter Forum für Arbeits- und Sozialrecht

 

Vorträge und Präsentationen des Erfurter Forums für Arbeits- und Sozialrecht „Regelungsanforderungen an eine Reform der Vorschriften zum Fremdpersonaleinsatz“ vom 29.-30. Mai 2015 erhalten Sie hier.

 

Seit zehn Jahren organisiert das Landesbüro Thüringen unter dem Titel „Erfurter Forum für Arbeits- und Sozialrecht“ einen rechtspolitischen Dialog am Standort des Bundesarbeitsgerichts. Arbeitsrechtsexperten, Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Gewerkschaften diskutieren neue rechtliche Entwicklungen und den Reformbedarf im Arbeits- und Sozialrecht. Auch interessierte Laien sind eingeladen sich zu informieren und mitzudiskutieren.

Das Erfurter Forum für Arbeits- und Sozialrecht wurde 2005 auf Initiative von Prof. Franz Josef Düwell, Vors. Richter am Bundesarbeitsgericht a.D., und Univ.-Prof. Dr. Joachim Weyand, Universität Ilmenau, gegründet. Es wird seither vom Landesbüro Thüringen der Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) in organisatorischer und finanzieller Hinsicht getragen; der Leiter des Landesbüros, zurzeit Dr. Paul Pasch ist der Dritte im Dreierteam des Projekts.

Das Forum versteht sich als Plattform für den rechtspolitischen Dialog zwischen Wissenschaft und Praxis in Fragen des Arbeits- und Sozialrechts und entsprechender Initiativen des Gesetzgebers. Es richtet sich an die Vertreterinnen und Vertreter der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände, an Richterinnen und Richter der Arbeits- und der Sozialgerichtsbarkeit, an die Rechtsanwaltschaft sowie – nicht zuletzt – an Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler dieser Fachrichtungen.

Im Mittelpunkt der Aktivitäten des Forums stehen der Wissens- und Erfahrungsaustausch zwischen Gruppen und Interessen und die Unterstützung der Meinungs- und Willensbildung durch Information und Argument.

Prof. Franz Josef Düwell, Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht a.D.

Dr. Paul Pasch, Leiter des Landesbüros Thüringen der Friedrich-Ebert-Stiftung

Prof. Dr. iur. habil. Joachim Weyand, Fachgebietsleiter Zivilrecht Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Wirtschaftsrecht Universität Ilmenau

Publikationen des Forums:

Mehr Arbeit durch weniger Arbeitsrecht?
Arbeitsmarkt und Kündigungsschutz in den neuen Bundesländern ; Dokumentation einer Tagung des Erfurter Forum für Arbeits- und Sozialrecht am 8. Dezember 2005 / Red. u. wiss. Beratung: Franz Josef Düwell ; Michael Schultheiß ; Joachim Weyand. - Erfurt : Friedrich-Ebert-Stiftung, Landesbüro Thüringen, 2006. - 56 S. : Ill., graph. Darst. = 536 KB, PDF-File. - Electronic ed.: Erfurt, Bonn : FES, 2006 ISBN 3-89892-529-3
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Beschäftigungsfördernd? Sozialverträglich? Zukunftsfähig?
Ein Entwurf für ein Arbeitsvertragsgesetz ; Dokumentation eines Expertengesprächs der Friedrich-Ebert-Stiftung am 15. und 16. Februar 2008 / Konzeption, Organisation, Moderation des Expertengesprächs und Hrsg. der Dokumentation: Franz Josef Düwell …. - Erfurt : Friedrich-Ebert-Stiftung, Landesbüro Thüringen [u.a.], 2008. - 178 S. = 1,2 MB PDF-File. - Electronic ed.: Erfurt ; Bonn : FES, 2007 ISBN 978-3-89892-906-6
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Veranstaltungen aus dieser Reihe

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Erfurt · Mittwoch, 05.10.16 von 11:15 Uhr bis 14:30 Uhr · Fachgespräch

Gerechte Gesellschaft – Moderner Staat

Innovative Wirtschaftspolitik – gute Arbeit

Erfurter Forum für Arbeits- und Sozialrecht

Die Veranstaltung ist bereits belegt !

Die Zahl der Menschen, die wegen politischer Verfolgung, Bürgerkriegen oder unerträglichen Lebensbedingungen ihre Heimat verlassen und fliehen müssen, nimmt weltweit zu. Deutschland wird dabei zunehmend zu einem Zielland, in dem viele der Flüchtenden nicht nur Schutz vor Krieg und Verfolgung, sondern auch - vorübergehend oder dauerhaft - eine Arbeits- und Lebensperspektive suchen. Alleine im vergangenen Jahr sind mehr als eine Million Menschen in Deutschland angekommen, im Freistaat Thüringen galt es, fast 30.000 von ihnen unterzubringen und zu versorgen. Eine grundlegende Änderung dieser Situation ist nicht zu erwarten, solange die Fluchtursachen fortbestehen. Vielmehr ist davon auszugehen, dass die Migration nach Deutschland anhält und sich zu einer dauerhaften Herausforderung für Staat, Wirtschaft und Gesellschaft entwickeln wird. Ihre möglichst reibungslose Umsetzung ist maßgeblich davon abhängig, ob es gelingt, die Zuwandernden in den Arbeitsmarkt zu integrieren.

Angesichts des demografischen Wandels, den Deutschland bereits gegenwärtig erfährt, liegt in der Migration eine Chance. So können bereits aktuell - inzwischen sind die geburtenschwachen Jahrgänge auf dem Ausbildungsmarkt angekommen sind - viele von den Unternehmen angebotenen Ausbildungsplätze nicht mehr besetzt werden. Auch zahlreiche Jobangebote im Dienstleistungssektor und im Handwerk bleiben unbesetzt, da sich Qualifikationen und Vorstellungen der Arbeitssuchenden nicht mit den Anforderungen der Unternehmen decken. Zudem sind die aktuellen Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt günstig: Die Arbeitslosenquote hat den niedrigsten Stand seit 24 Jahren erreicht; die Zahl der nicht besetzten Stellen ist so hoch wie in den letzten beiden Jahrzehnten nicht mehr. Hilfreich ist darüber hinaus, dass die Bereitschaft vieler Migranten, durch ein Arbeitseinkommen zum Lebensunterhalt beizutragen und ein selbstbestimmtes Leben führen zu können, sehr ausgeprägt ist. Investitionen in eine Integration von Migranten in den Arbeitsmarkt sind deshalb eine kluge Investition in die Zukunft.

Eine rasche Integration in den Arbeitsmarkt, insbesondere die der Asylberechtigten und Flüchtlingen, ist allerdings mit zahlreichen Problemen verbunden. So weist von den Zuwanderern nur eine verschwindende Minderheit hinreichende Kenntnisse der deutschen Sprache auf und nur ein geringer Teil erfüllt die Ausbildungsanforderungen, die für viele Arbeitsplätze gelten. Zugleich sind die formalen Hürden für den Zugang zum Arbeitsmarkt - Aufenthaltstitel, Vorrangprüfung, Arbeitserlaubnis - hoch und die Verfahren gestalten sich kompliziert und langwierig. Das jüngst verabschiedete Integrationsgesetz sieht Erleichterungen beim Zugang zur Ausbildung und zur Arbeit vor. Außerdem verschafft es, einen besseren Zugang zu Integrationskursen. Andererseits werden in diesem Gesetz Integrationspflichten festgeschrieben, deren Nichteinhaltung Kürzungen bei den Sozialleistungen zur Folge haben.

EFAS nimmt das Integrationsgesetz zum Anlass, den aktuellen Problemen nachzugehen, die sich bei der Ausbildung und Beschäftigung von Migranten zeigen und nach den Maßnahmen und Vorschriften zu fragen, die Voraussetzung für deren erfolgreiche Integration in den Arbeitsmarkt sind.

Adresse:

Hotel Mercure
Meienbergstraße 26-27
99084 Erfurt

Ansprechpartner:

Paul Pasch (erfmail@fes.de)

Hinweis:

Die Veranstaltung ist bereits belegt !

· Freitag, 29.05.15 15:00 Uhr bis 30.05. 15:00 Uhr · Fachgespräch

Erfurter Forum für Arbeits- und Sozialrecht

Gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung hat als Instrument des Fremdpersonaleinsatzes seit über 40 Jahren einen festen Platz in der bundesdeutschen Arbeitsrechtsordnung. Während sie aber zunächst vornehmlich zur Deckung von Bedarfsspitzen eingesetzt wurde, etablierte sie sich nach den Deregulierungsregelungen des Ersten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz I) - Wegfall der zeitlichen Beschränkung der Überlassungsdauer, Wegfall des besonderen Befristungsverbotes, des Wiedereinstellungsverbotes und des Synchronisationsverbotes und die Aufnahme des Grundsatzes des Equal Pay mit Öffnungsklausel für Tarifverträge, die davon zuungunsten der Arbeitnehmer abweichen - zunehmend als Substitut zu Dauerarbeitsverhältnissen zu Dumpingkonditionen. Insbesondere wurden Anreize gesetzt, betriebsbedingt entlassenes Personal bei erneutem Mitarbeiterbedarf nicht direkt, sondern nur als Leiharbeiter wieder einzustellen ("Drehtüreffekt").

Rechtsprechung und Gesetzgeber sahen sich deshalb veranlasst, missbräuchliche Gestaltungsvarianten zu erschweren (CGZP-Beschluss des BAG vom 14. Dez. 2010, 1. AÜGÄndG vom 11. April 2011) und eine verbindliche Entgeltuntergrenze (§ 3a AÜG) zu schaffen. Die Deregulierungsagenda der Hartz-Gesetze blieb jedoch unberührt, zahlreiche Zweifelsfragen, insbesondere die zur zulässigen Maximaldauer der Überlassung und die Ausgestaltung des Equal Pay-Grundsatzes, sind nach wie vor ungeklärt.  

Zudem reagierten die Unternehmen auf diese Entwicklung, indem sie verstärkt auf Werk- und Dienstverträge mit Fremdfirmen ohne Tarifbindung auswichen. Inzwischen haben diese Vertragsvarianten selbst in solche Kernbereiche der industriellen Produktion Einzug gehalten, die lange Zeit als relativ gut geschützte "Hochlohnsektoren" galten. So ist in den sächsischen Fabriken von Porsche und BMW etwa die Hälfte der Beschäftigten bereits über Werkverträge im Einsatz. Bei BMW in Leipzig sind 26 Dienstleistungsunternehmen als Werkvertragspartner registriert, die ihre Mitarbeiter in den Fabrikhallen einsetzen - allerdings für bis zu 1.000 Euro brutto weniger als die festangestellten BMW-Mitarbeiter. Damit finden die Dumping-Konditionen der Arbeitnehmerüberlassung, die überwunden zu sein schienen, ihre Fortsetzung unter neuen Vorzeichen.

Im Koalitionsvertrag der die Bundesregierung tragenden Parteien wurde deshalb vereinbart, künftig den Missbrauch von Werkvertragsgestaltungen zu verhindern und die Arbeitnehmerüberlassung "weiterzuentwickeln". Die Konkretisierung des Vorhabens bleibt jedoch auf einige wenige Eckpunkte (Verbesserung der Prüftätigkeit der Kontroll- und Prüfinstanzen, Sicherstellung der Informations- und Unterrichtungsrechte des Betriebsrats, Sanktionierung der verdeckten Arbeitnehmerüberlassung, Beschränkung der Höchstüberlassungsdauer, Festschreibung des Equal Pay-Grundsatzes nach spätestens neun Monaten Beschäftigung) beschränkt. Es ist deshalb höchst zweifelhaft, ob damit dem tatsächlichen Regelungsbedarf zur Verhinderung missbräuchlicher Vertragsvarianten genügt wird.
     
Christiane Brors und Peter Schüren haben jüngst in einem Gutachten für die Landesregierung von NRW eine Reihe von Detailvorschlägen entwickelt, mit denen diese Lücken geschlossen werden sollen, so dass dem Fremdpersonaleinsatz nur noch ein begrenzter Platz als "sozial abgesichertes Flexibilisierungsinstrument" verbleibt.

Zur Diskussion des Gesetzesvorhabens der Bundesregierung und des Alternativmodells Brors / Schüren bitten wir Expertinnen und Experten aus der Wissenschaft, der Arbeitsgerichtsbarkeit, der Anwaltschaft und der Politik in eine Gesprächsrunde des Erfurter Forums für Arbeits- und Sozialrecht. Es ist unsere Absicht, mit der wissenschaftlichen und praktischen Erfahrung von Arbeitsrechtlern verschiedener Disziplinen sowie von Sozialwissenschaftlern die bisherigen Maßnahmen des Gesetzgebers und die Rechtsprechung des BAG..

Adresse:

Dorint Am Goethepark
Beethovenplatz 1-2
99423 Weimar

Ansprechpartner:

Paul Pasch (erfmail@fes.de)

Gebühr:

keine

Erfurt · Dienstag, 13.05.14 von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr · Fachgespräch

Gerechte Gesellschaft – Moderner Staat

Erfurter Forum für Arbeits- und Sozialrecht

Nach einer von der Friedrich-Ebert-Stiftung in Auftrag gegebenen Studie der Prognos AG gehen gegenwärtig in Deutschland 1,2 Millionen Menschen mit einem Stundenlohn von unter fünf Euro nach Hause. 3,6 Millionen Männer und Frauen verdienen nicht mehr als 7,50 Euro die Stunde und fünf Millionen Menschen unter 8,50 Euro. Es sind vor allem Frauen, junge Arbeitnehmer, ältere Beschäftigte, Alleinerziehende sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den neuen Bundesländern, die für ihre Arbeit besonders schlecht bezahlt werden und Aufstockungsleistungen der Bundesagentur für Arbeit in Anspruch nehmen müssen.  

Diese Zahlen sind alarmierend und verlangen nach einem flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn, da die Tarifverträge ihre lohnregulierende Funktion nicht mehr erfüllen können. Ein solcher Mindestlohn - die Bundesregierung hat soeben ihren Gesetzentwurf vorgelegt - wird kommen, er soll 8,50 Euro betragen. Das Vorhaben ist jedoch keineswegs unumstritten. Arbeitgeberverbände und Kritiker in der Wissenschaft verweisen auf die Gefahr, dass Arbeitsplätze gerade für Geringverdiener vernichtet werden und eine neue Schattenwirtschaft entstehen kann.

Dabei stellt sich die Frage, ob ein Mindestentgelt von 8,50 Euro tatsächlich ausreichend ist. Schon heute steht fest, dass mehrere hunderttausend Beschäftigte so geringe Nettoentgelte erhalten werden, dass sie weiterhin Aufstockungsleistungen benötigen. Zudem begegnen den vorgesehenen Ausnahmen zum Mindestlohn - ausgenommen werden sollen die unter 18 Jährigen sowie Langzeitarbeitslose und Praktikanten - Zweifel im Hinblick auf ihre Vereinbarkeit mit dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes.

Andererseits stellt sich die Frage nach dem Verhältnis der gesetzlichen Regelungen zu den bestehenden und den noch zu schließenden Tarifverträgen. Ist ein Eingriff in die Tarifautonomie zu rechtfertigen? Und wie wird das Zusammenspiel von Tariflöhnen und Mindestentgelt in den kommenden Jahren aussehen?  

Das Erfurter Forum für Arbeits- und Sozialrecht nimmt den Gesetzesentwurf der Bundesregierung zum Anlass, Ausgestaltung und Defizite der flächendeckenden Lohnregelungen sowie deren Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt zu hinterfragen. Werden neue Beschäftigungshürden errichtet oder stehen wir vor der dem Einstieg in eine neue, überfällige Ordnung am Arbeitsmarkt? Die spezifischen Bedingungen der neuen Bundesländer und die möglichen Auswirkungen auf die mittelständische Wirtschaft sollen besonders berücksichtigt werden.

Adresse:

Rotunde des Sparkassenfinanzzentrums
Bonifaciusstraße 15
99084 Erfurt

Ansprechpartner:

Paul Pasch (erfmail@fes.de)

Gebühr:

keine

Berlin · Dienstag, 30.10.12 von 09:00 Uhr bis 16:30 Uhr · Konferenz

Gerechte Gesellschaft – Moderner Staat

Erfurter Forum für Arbeits- und Sozialrecht

6. Februar 2012: Mehr als 450 Zollfahnder durchsuchen Logistikzentren sowie Geschäfts- und Privaträume in fünf Bundesländern. Die Ermittler gehen dem Verdacht nach, dass die Einzelhandelsketten Kaufland und Netto mit Hilfe von Subunternehmern und Geschäftspartnern Schweinwerkverträge abgeschlossen haben, um so die Löhne im Lager um rund 30 % zu drücken.

Die Durchsuchungen werfen ein Licht auf einen Trend, der quer durch die deutsche Wirtschaft geht: Kaum sind die Auswüchse der Leiharbeit einigermaßen eingedämmt, weichen mehr und mehr Unternehmen auf Werkverträge aus. Hierbei werden personalintensive Arbeiten an Fremdfirmen vergeben, die keiner Tarifbindung unterliegen und die deshalb ihren Beschäftigten Löhne noch unter den gesetzlichen Mindestsätzen der Leiharbeit zahlen können.

Inzwischen ist dieser Trend, die bislang nur in der Bauwirtschaft bekannt war, in der Metallindustrie und im Dienstleistungsbereich angekommen. Vorreiter sind dabei - wieder einmal - die neuen Bundesländer. So sind in den sächsischen Fabriken von Porsche und BMW festangestellte Mitarbeiter bald in der Minderheit, etwa die Hälfte der Beschäftigten ist bereits über Werkverträge im Einsatz. Bei BMW in Leipzig sind inzwischen 26 Dienstleistungsunternehmen als Werkvertragspartner registriert, die ihre Mitarbeiter in den Fabrikhallen einsetzen - allerdings für bis zu 1.000 Euro brutto weniger als die festangestellten Mitarbeiter, die wenige Meter entfernt arbeiten. Die jüngste "Masche" ist die Vergabe von Aufträgen an Unternehmen in den osteuropäischen Mitgliedstaaten der EU. Den in Bulgarien, Polen oder Rumänien angeworbenen Arbeitskräften werden Stundenlöhne zwischen zwei und vier Euro gezahlt.  

Diese Entwicklung birgt die Gefahr, dass die Dumping-Konditionen der Leiharbeit ihre Fortsetzung unter neuen Vorzeichen finden. Das Bundesarbeitsministerium aber sieht derzeit keinen gesetzlichen Handlungsbedarf und will es bei mehr Transparenz und "effektiveren Kontrollen" belassen. Die Gewerkschaften sehen sich mit einem Regelungsproblem konfrontiert, das in die Verantwortung des Gesetzgebers gehört und dem mit Tarifregelungen kaum beizukommen ist.  

Die Herbsttagung des Erfurter Forums für Arbeits- und Sozialrecht, das sich zum ersten Mal in die Bundeshauptstadt begibt, geht den jüngeren Entwicklungen beim Einsatz von Werkverträgen nach und fragt nach den gesetzlichen Regelungsanforderungen, die erforderlich sind, um einem Missbrauch zu begegnen. Hierzu diskutieren Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Politik und Verbänden sowie Vertreter osteuropäischer Staaten die Erscheinungsformen grenzüberschreitender Vertragsformen und ihre Auswirkungen in der Praxis, Betroffene und ihre Vertreter formulieren ihre Erwartungen an die Arbeitsverwaltung und die politisch Verantwortlichen.

Adresse:

Friedrich-Ebert-Stiftung
Hiroshimastraße 17
10785 Berlin

Ansprechpartner:

Paul Pasch (erfmail@fes.de)

Gebühr:

keine

Erfurt · Mittwoch, 30.05.12 von 14:30 Uhr bis 18:30 Uhr · Konferenz

Gerechte Gesellschaft – Moderner Staat

Erfurter Forum für Arbeits- und Sozialrecht

Die Veranstaltung ist bereits belegt !

Der bundesdeutsche Arbeitsmarkt befindet sich seit etwa zwei Jahren in einer steten Aufwärtsentwicklung. Die Zahl der Beschäftigungsverhältnisse hat mit 41,5 Mio. einen vorläufigen Höhepunkt erreicht, die Zahl der Arbeitslosen bewegt sich mit rund 2,7 Mio. auf dem niedrigsten Stand seit der Wiedervereinigung. Zugleich aber belegen die jüngsten Erhebungen der Bundesagentur für Arbeit einen tiefgreifenden Wandel am Arbeitsmarkt, der sich im letzten Jahrzehnt noch einmal beschleunigt hat: An die Stelle der klassischen Vollzeittätigkeit treten zunehmend befristete Arbeitsverhältnisse, Teilzeitarbeit, Minijobs und Leiharbeit. Auch die Zahl der in geringem Umfang Selbstständigen hat stark zugenommen. Für immer mehr Menschen werden Zukunft und Existenzsicherung unter Vorbehalt gestellt: Gibt es einen Folgeauftrag oder eine zeitliche Aufstockungsmöglichkeit? Wird mein Vertrag verlängert? Reicht das Geld - für den eigenen Lebensunterhalt, für Kinder, bei Krankheit oder im Alter?
Inzwischen erzielt fast jeder vierte Beschäftigte in Deutschland sein Einkommen unter prekären Bedingungen. In den neuen Bundesländern ist schlecht vergütete unstete Arbeit für jeden dritten Beschäftigten Realität. Und zur Wahrheit des Aufschwungs gehört auch: Der größte Teil des neuen Jobwachstums basiert auf der Zunahme prekärer Beschäftigung.
Nach jahrelangem neoliberalen Mainstream, der Flexibilisierung als Mittel steigender Konkurrenzfähigkeit der Unternehmen begrüßte, ist inzwischen offenkundig, dass die Prekarisierung der Arbeitswelt ein gesellschaftliches und ökonomischen Problem bedeutet. Dabei ist diese Entwicklung vor allem das Ergebnis politischer Entscheidungen, denn seit der Agenda 2010 ist die Zahl prekärer Beschäftigungsverhältnisse noch einmal deutlich gestiegen. Und auch die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung ist - wie jüngere Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts zur Befristung von Arbeitsverträgen oder zur Mitbestimmung zeigen - mit dieser Entwicklung befasst.
Wie mit dem Phänomen prekarisierter Arbeit umzugehen ist, ist inzwischen Gegenstand einer lebhaften Debatte in Wissenschaft und Rechtspolitik, ohne dass sich bereits konkrete Lösungen abzeichnen. Das Erfurter Forum für Arbeits- und Sozialrecht will jüngeren Erscheinungsformen prekärer Beschäftigungsverhältnisse sowie ihren Auswirkungen auf die Belegschaften und Branchen nachgehen und Instrumente zur Behebung der Fehlentwicklung durch den Gesetzgeber zur Diskussion stellen.
Die Veranstaltung und der anschließende Empfang ist Prof. Franz Josef Düwell, dem Mitbegründer des Erfurter Forums, gewidmet, der im Oktober 2011 aus dem aktiven Richterdienst ausgeschieden ist.

Adresse:

Hotel Pullmann
Theaterplatz 2
99084 Erfurt

Ansprechpartner:

Dietmar Molthagen (erfmail@fes.de)

Gebühr:

keine

Hinweis:

Die Veranstaltung ist bereits belegt !

Erfurt · Donnerstag, 06.10.11 von 10:00 Uhr bis 16:30 Uhr · Fachgespräch

Erfurter Forum für Arbeits- und Sozialrecht

Seit annähernd einem Jahrzehnt wird über die Hartz-Reformen gestritten, insbesondere über die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II. Die damals verabschiedeten Regelungen sollten möglichst alles auf einmal erreichen: Arbeitslose sollten rascher eine Arbeitsstelle vermittelt bekommen, die Behörden entlastet werden und das Ganze auch noch billiger als vorher sein. In der Praxis gab und gibt es jedoch Kritik: Die Betroffenen beklagen Gängelei seitens der Behörden, die Sozialgerichte werden mit Klagen überhäuft und die Job-Center leiden unter Arbeitsüberlastung und häufigen Organisationsänderungen. 2010 erklärte zudem das Bundesverfassungsgericht Teile des Gesetzespakets für verfassungswidrig.
In Reaktion auf das BVerfG-Urteil wurde seitens der Bundesregierung und später im Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat eine Novellierung des Sozialgesetzbuch II erarbeitet, die seit Anfang 2011 in Kraft ist. Man versprach sich davon einen Neuanfang, vor allem mehr soziale Gerechtigkeit und eine Vereinfachung der Verwaltungsvorgänge. Erste Erfahrungen mit der Reform der Reform lassen jedoch an deren Erfolg zweifeln. Die Leistungsempfänger sprechen von einem zunehmenden Kompetenzwirrwarr, die Sozialgerichte erwarten eine neue Klagewelle und die Job-Center spüren (noch) keine Entlastung.
Im Rahmen der Herbsttagung des Erfurter Forums für Arbeits- und Sozialrecht werden die Neuregelungen des SGB II auf den Prüfstand gestellt. Expertinnen und Ex-perten aus Wissenschaft, Verwaltung und Sozialgerichtsbarkeit diskutieren die Reform und ihre zu erwartenden Auswirkungen in der Praxis, Betroffene und ihre Vertreter formulieren ihre Erwartungen an die Arbeitsverwaltung und die politisch Verantwortlichen. Sie sind herzlich zu dieser Fachtagung eingeladen.

Adresse:

Kaisersaal Erfurt
Salon Goethe
Futterstraße 14/15
99084 Erfurt

Ansprechpartner:

Dietmar Molthagen (erfmail@fes.de)

Gebühr:

keine

Erfurt · Dienstag, 31.05.11 von 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr · Konferenz

Gerechte Gesellschaft – Moderner Staat

Erfurter Forum für Arbeits- und Sozialrecht

Lidl und Aldi überwachten Mitarbeiter mit Videokameras, bei der Telekom wurden Privattelefonate von Aufsichtsräten und Gewerkschaftern abgehört, die Bundesbahn unterzog Unternehmensangehörige und Kunden einem hundertausendfachen Datenabgleich - in den vergangenen Jahren wurden zahlreiche Datenskandale aufgedeckt. Nach diesen medial breit diskutierten Rechtsverstößen wurde im Jahr 2009 der Arbeitnehmerdatenschutz im Eilverfahren nachgebessert. Heraus kamen jedoch Vorschriften, die in der Praxis wenig Fortschritt und Rechtssicherheit brachten. Inzwischen hat die Bundesregierung den Entwurf eines neuen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) vorgelegt, mit dem Defizite im Arbeitnehmerdatenschutz beseitigt werden sollen.
Das Gesetzesvorhaben hat jedoch Kritik vor allem von Gewerkschaften und Betriebsräten hervorgerufen. Hauptkritikpunkte dabei sind, dass die Grenzen für Datenerhebungen sowie für Überwachung und Ausforschung von Arbeitnehmer/innen am Arbeitsplatz allzu großzügig geregelt würden. Kontrollmaßnahmen, die nach bisherigem Verständnis illegal sind, könnten legalisiert werden. Doch auch die Arbeitgeber zeigen sich mit dem aktuellen Vorschlag unzufrieden und wünschen sich Regelungen, die ihnen größere Rechtssicherheit verschaffen. Mittlerweile hat auch der Bundesrat Nachbesserungen am Entwurf verlangt.
Welchen Gefahren für den Persönlichkeitsschutz muss ein Gesetz im Sinne des Arbeitnehmerdatenschutzes Rechnung tragen? Welches Kontrollbedürfnis der Unternehmen ist tatsächlich gerechtfertigt? Wie muss und kann die Überwachung des Datenschutzes in Unternehmen und Verwaltungen verbessert werden? Welche Veränderungen am Gesetzentwurfs sind deshalb empfehlenswert? Diese und weitere aktuellen Fragen des Arbeitnehmerdatenschutzes thematisiert die diesjährige Frühjahrstagung des Erfurter Forums für Arbeits- und Sozialrecht. Sie sind herzlich dazu eingeladen.

Adresse:

Hotel Radisson Blu
Juri-Gagarin-Ring 127
99084 Erfurt

Ansprechpartner:

Dietmar Molthagen (erfmail@fes.de)

Gebühr:

keine

Erfurt · Donnerstag, 11.03.10 von 13:30 Uhr bis 17:00 Uhr

Erfurter Forum für Arbeits- und Sozialrecht

Sehr geehrte Damen und Herren,

Kündigungen wegen Bagatelldelikten beschäftigen zuletzt verstärkt Arbeitsgerichte und Öffentlichkeit: Eine Konstanzer Altenpflegerin wurde nach 17 Jahren Betriebszugehörigkeit entlassen, weil sie sechs - für den Müll bestimmte - Maultaschen mitnehmen wollte. Ein Oberhausener Industriearbeiter sollte den Laufpass bekommen, weil er sein Handy an einer Steckdose des Arbeitgebers auflud ("Schaden": 0,01 Cent). Die Kündigung der Berliner Kassiererin Babara E., die verdächtigt wird, zwei fremde Pfandbons im Wert von 1,14 eingelöst zu haben, wird im Laufe dieses Jahres das Bundesarbeitsbericht beschäftigen.
Grundlage ist der "Bienenstich-Fall" von 1984. Die fristlose Kündigung einer Backwarenverkäuferin, die ein Stück Bienenstichkuchen aus der Auslage genommen und verzehrt hatte, wurde damit gerechtfertigt, die Entwendung einer noch so geringwertigen Sache zerstöre das Vertrauen des Arbeitgebers. Die SPD-Bundestagsfraktion hat im Februar 2010 einen Gesetzentwurf vorgelegt, der für mehr Gerechtigkeit bei "Bagatellen" sorgen soll. Die Gewerkschaften begrüßen das Vorhaben als "überfällig". Andere (darunter auch die Präsidentin des BAG) haben sich bereits Ende 2009 entschieden gegen jede Aufweichung der Rechtsprechung durch Gesetzesinitiativen ausgesprochen.
Uneinigkeit besteht auch hinsichtlich der Folgen des EuGH Urteils vom 19. Januar 2010 in der Sache Kücükdeveci. Danach ist sicherzustellen, dass jüngere Arbeitnehmer nicht durch kürzere Kündigungsfristen benachteiligt werden dürfen. Gewerkschaften fordern eine Angleichung durch längere Kündigungsfristen. Ein Teil der Koalition fordert eine Kürzung der Kündigungsfristen für alle.
Die Frühjahrstagung des Erfurter Forums für Arbeits- und Sozialrecht widmet sich beiden Problemen. Mit fachkundigen Wissenschaftlern, Richtern und Vertretern der Arbeitgeber und der Gewerkschaften wird der bisherige Stand von Rechtsprechung und Gesetzgebung kritisch untersucht. In der anschließenden Diskussion sollen Chancen und Risiken einer anderen Ausgestaltung des Kündigungsrechts ausgelotet werden.

Wir laden Sie herzlich dazu ein.

Adresse:

Konferenzzentrum Rotunde
Bonifaciusstraße 14
99084 Erfurt

Ansprechpartner:

Dietmar Molthagen (erfmail@fes.de)

Gebühr:

keine

Erfurt · Donnerstag, 02.04.09 von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Erfurter Forum für Arbeits- und Sozialrecht

Versteckte Kameras, Installation von Abhöreinrichtungen, Einsatz von Detektiven: Die Discounter Lidl und Aldi haben zahllose Mitarbeiter in ihren Filialen überwacht, bei der Deutschen Telekom wurden Privattelefonate von Mitarbeitern und Gewerkschaftern abgehört und die Bundesbahn hat jüngst tausende Arbeitnehmer und deren Ehegatten durch Detektive und mit Hilfe eines Datenabgleichs bespitzeln lassen. Die flächendeckende Kontrolle und Überwachung von Arbeitnehmern - im Regelfall ohne rechtliche Grundlage - ist in Mode gekommen.

Spektakuläre Enthüllungen derartiger Maßnahmen zeigen allerdings nur die Spitze des Eisbergs. In vielen Unternehmen sind in den letzten Jahren verstärkt moderne Informations- und Kommunikationsmittel zum Einsatz gekommen, die eine ständige Kontrolle ermöglichen und mit denen sich ein umfassendes Persönlichkeitsbild der Mitarbeiter erstellen lässt. Die kontinuierliche Überwachung von Arbeitnehmern ist zum Regelfall geworden. Erleichtert wird diese Praxis durch unzureichende gesetzliche Vorschriften - bis heute fehlt es an einem Arbeitnehmerdatenschutzgesetz - , auslegungsbedürftige Regelungen und eine großzügige Rechtsprechung der Arbeitsgerichte. Die Frühjahrs-Veranstaltung des Erfurter Forums nimmt deshalb die aktuellen Überwachungsfälle zum Anlass, auf die betriebliche Realität sowie die gesetzlichen Defizite im Arbeitnehmerdaten-schutz aufmerksam zu machen und Vorschläge zur Abhilfe zur Diskussion zu stellen. Vertreter der Wissen-schaft, der Bundesregierung sowie Vertreter der Arbeitnehmer (und Arbeitgeber) werden sich zur gesetzlichen Ausgangslage und den notwendigen Maßnahmen des Gesetzgebers äußern.

Adresse:

Konferenzzentrum Rotunde
Bonifaciusstraße 14
99084 Erfurt

Ansprechpartner:

Michael Schultheiß (erfmail@fes.de)

Gebühr:

keine